Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
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Leistungsbeschreibung
Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Prüfbuch
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Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung