Ansprechpartner & mehr
Ansprechperson

Fundbüro

Fundbüro

Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben und mangels Hinweise nicht an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben können, zeigen Sie den Fund bitte im Fundbüro der Gemeinde Amt Neuhaus an. Es sei denn, es handelt sich um einen Gegenstand, der nicht mehr als 10,00 € an Veräußerungswert hat, da sogenannte Bagatellfunde nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig sind.

Für im Einzugsgebiet der Gemeinde Amt Neuhaus aufgefundenen Sachen ist das Fundbüro des Ordnungsamtes der Gemeinde Amt Neuhaus zuständig.
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum gemäß § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, können Sie das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Sie werden grundsätzlich nach Ablauf der Frist über die Möglichkeit der Abholung informiert.
Verzichten Sie entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht dieses Recht auf die Gemeinde Amt Neuhaus über (§ 976 BGB). Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, wird Sie dann gemäß § 979 BGB versteigert.

Haben Sie etwas verloren?
Fundsachen Online mitteilen: „Sags uns einfach“
oder melden Sie sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Amt Neuhaus, Tel.:  038841 607-13.

Formulare
Haben Sie Gegenstände verloren oder gefunden? Dann können Sie uns dies anzeigen:
1.    Fundanzeige
2.    Verlustanzeige

Hinweis zu verlorenen Ausweisdokumenten
Für verlorene Ausweisdokumente ist ein persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Amt Neuhaus notwendig, um einerseits den Verlust anzuzeigen und andererseits neue Dokumente zu beantragen.