Wehningen. Wenn bauliche Veränderungen und moderne Fahrzeuge so sichtbar gemacht werden wie zurzeit in der Freiwilligen Feuerwehr Wehningen, dann kündigt sich auch schon mal hoher Besuch an.
Stephan Manke, Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung, besuchte am Freitag, 06. Februar 2026 die Ortsfeuerwehr und überbrachte zur großen Freude der Feuerwehrleute und der Verwaltung einen Scheck. Hierbei handelte es sich eine Bedarfszuweisung in Höhe von 350.000 EUR für das in Wehningen stationierte TLF 3000 (Tanklöschfahrzeug mit 3.000 Litern Wassertank).
Damit können 75% der Gesamtkosten des Fahrzeugs gedeckt werden.
Das Tanklöschfahrzeug ist seit dem 25. August 2025 fester Bestandteil der Wehr und wurde von den Feuerwehrleuten aus Dissen abgeholt.
Beantragt und in die Planung ging der neue Löschlaster, Fahrzeugtyp Unimog, im Februar 2025 als Ersatzbeschaffung. Bereits zuvor besaß die Ortswehr einen Unimog, der mit 42 Jahren zuletzt reparaturbedürftig war und seinen langen Dienst nun getan hat. Bis dahin verrichtete der alte Unimog (TLF 8/18 = Tanklöschfahrzeug mit einer Pumpenleistung von 800 Litern die Minute und einem Wassertank von 1.800 Litern) aber immer gute Dienste, sowohl in den Wäldern als auch im Elbvorland, denn dies sind die Haupteinsatzgebiete der Wehr.
Besonderheiten des Tanklöschfahrzeugs
Das Mercedes-Benz Fahrgestell bietet eine Feuerlöschkreiselpumpe Typ FPN 10-3000, eine LED-Umfeldbeleuchtung und Heckabsicherung, Rückfahrkamera und eine Hygienewand. Weiterhin verfügt das Tanklöschfahrzeug über einen Frontsprühbalken, der zum Schutz und zur Kühlung des Fahrzeugs bei Wald- und Flächenbränden dient.
Da es sich bei dem TLF 3000 um ein Vorführfahrzeug handelte, wurde die einmalige Chance am Schopfe gepackt. Schnelligkeit war geboten und das Fahrzeug war beschafft, noch bevor der Fördermittelbescheid übergeben werden konnte.
„Seit 2018 können finanzschwache Gemeinden Zuschüsse für Investitionen beantragen, seit 2019 machen wir das und haben in den vergangenen Jahren schon eine Menge guter Investitionen damit umsetzen können, so zum Bespiel die Einrichtung der KEL (Kommunale Einsatzleitung) im neuen Gebäude des Bauhofs“, so Bürgermeister Andreas Gehrke, der mit großer Freude die Bezuschussung entgegennahm.
Neben der Ortswehrführung (Ortsbrandmeister Marco Ochel und seinem Stellvertreter Holger Warnke) waren auch Landtagsabgeordneter Uwe Dorendorf und Vorsitzender des Feuerschutz- und Katastrophenschutzausschusses Marko Puls vor Ort.
Zugleich begann im vergangenen Jahr der Neubau einer Fahrzeughalle, damit das größere Tanklöschfahrzeug und der Mannschaftstransportwagen sowie ein Schlauchanhänger untergebracht werden können.
Die neue Fahrzeughalle, einschließlich des Ausbaus der Park- und Freiflächen, ist nicht nur in ihrer Größe imposant, sondern auch die Kosten haben es in sich. Mit 1,15 Mio. Euro ist die Halle den Standards und gesetzlichen Vorgaben, die heutzutage gelten, angepasst. Bei den Planungen sind die Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse und die sich immer wieder ändernden Maßgaben zwingend einzuhalten.
Die bisherige Fahrzeuggarage wird dann künftig als Umkleidebereich dienen.
Aus der Pressemitteilung des Innenministeriums
Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt im Jahr 2026 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit sogenannten Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Mio. Euro.
Staatssekretär Manke zu den Investitionen: „Mit diesen Bedarfsweisungen unterstützen wir den Brandschutz, um insbesondere auch kleineren, besonders finanzschwachen Kommunen notwendige Investitionen zu ermöglichen. Dadurch stärken wir die weitgehend ehrenamtlich getragenen Strukturen der niedersächsischen Feuerwehren. Mit diesem Geld wird somit nicht nur die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen gestärkt, sondern auch dem unerlässlichen Engagement ihrer Mitglieder Tribut gezollt. Diese Investitionen dienen unser aller Sicherheit.“
Zum Hintergrund
Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Claudia Harms
Gemeindefeuerwehrpressewartin Amt Neuhaus