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Unterstützung für Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen: Antragstellung ab 4. Mai in Niedersachsen möglich!

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten.
Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Niedersachsen am 4. Mai 2023.

Niedersachen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Die Antragsbearbeitung wird ebenfalls von der Kasse.Hamburg übernommen.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Portal für private Haushalte zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht-leitungsgebundene Energieträger wird freigeschaltet | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (niedersachsen.de)

 

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