Ansprechpartner & mehr

Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Einheitsgemeinde Amt Neuhaus - Meldebehörde

Postanschrift:
Am Markt 4
19273 Amt Neuhaus
038841 607 - 16
038841 607 - 99

Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag Nachmittag 15:00 bis 18:00 Uhr

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Anzahl: 1
Parkplatz:
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