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Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Leistungsbeschreibung

Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden, beraten, oder Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

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Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur anwenden, beraten oder Pflanzenschutzmittel innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn Sie einen Sachkundenachweis besitzen.

Verfahrensablauf

Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.

Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

Voraussetzungen

Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 50,00 Euro
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt)
Gebühr: 40,00 Euro
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag

Welche Fristen muss ich beachten?

Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

23.10.2020

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

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