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Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen

Einheitsgemeinde Amt Neuhaus - Ordnungsrecht: Tiere, Friedhöfe, Fundbüro

Postanschrift:
Am Markt 4
19273 Amt Neuhaus

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Verfahrensablauf

Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.

Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren fallen unterschiedlich aus. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. 

Rechtsgrundlage

Kommunale Friedhofssatzung

Fachlich freigegeben am

17.08.2022

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

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Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag Nachmittag 15:00 bis 18:00 Uhr

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