Ansprechpartner & mehr

Planfeststellung

Fachbereich III - Gemeindeentwicklung

Postanschrift:
Am Markt 4
19273 Amt Neuhaus
038841 607 - 17
038841 607 - 99

Leistungsbeschreibung

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wichtige Informationen zum Thema

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Dienstag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag Nachmittag 15:00 bis 18:00 Uhr

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