Ansprechpartner & mehr

Geburtsurkunde Ausstellung

Einheitsgemeinde Amt Neuhaus - Standesamt

Postanschrift:
Am Markt 4
19273 Amt Neuhaus
038841 607 - 30
038841 607 - 99

Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 7,50 Euro
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: 15,00 Euro
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 70,00 Euro
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag Nachmittag 15:00 bis 18:00 Uhr

Online Dienste

Formulare

Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)

Parken

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Parkplatz:
Anzahl: 3

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

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