Ansprechpartner & mehr

Lärmbelästigung durch Nachbarn

Einheitsgemeinde Amt Neuhaus - Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Lärmbekämpfung, Feuerwerk

Postanschrift:
Am Markt 4
19273 Amt Neuhaus
038841 607 - 30
038841 607 - 99

Leistungsbeschreibung

Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.

Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Broschüre "Tipss für Nachbarn" vom Niedersächsischen Justizministerium

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag Nachmittag 15:00 bis 18:00 Uhr

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Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Parkplatz:
Anzahl: 3

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