Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Samtgemeinde Bardowick angezeigt werden.
Bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb des Bereichs der Samtgemeinde Bardowick ist für die bisherige Betriebsstätte eine Gewerbeabmeldung erforderlich.