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Wahlen

Kommunalwahlen 2026

Am 13.09.2026 finden die Kommunalwahlen in Niedersachsen statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Welches Ihr zuständiges Wahllokal ist, erfahren Sie rechtzeitig vor der Wahl durch Ihre Wahlbenachrichtigung.
 
 
Was wird gewählt?
 
Gewählt werden
der Gemeinderat
der Kreistag
die Bürgermeisterin / der Bürgermeister
die Landrätin / der Landrat
 
Wer darf wählen?
 
Wahlberechtigt ist, wer
  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem man wählen möchte, wohnhaft ist
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Grundsätzlich werden alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Amt Neuhaus haben, automatisch im Wählerverzeichnis der Gemeinde Amt Neuhaus eingetragen und erhalten von dort eine „Wahlbenachrichtigung“.
 
Weitere Informationen erfolgen zeitnah auf dieser Seite.
 
Kontaktdaten bei Fragen:
 
Wahlamt
Herr Michaelis
Tel. 038841 607-24
 
Öffentliche Bekanntmachungen
 

HINWEIS: Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu den Direktwahlen wurde geändert!

Vordrucke

Anlage 05 Wahlvorschlag-Vertretung
Anlage 05 Beiblatt.pdf
Anlage 05a Wahlvorschlag-Direktwahl
Anlage 06 Formblatt Unterstützungsunterschriften
Anlage 06a Formblatt Unterstützungsunterschriften-Direktwahl
Anlage 07 Bescheinigung des Wahlrechts
Anlage 08 Zustimmungserklärung
Anlage 09 Zustimmungserklärung-EU
Anlage 10 Bescheinigung Wählbarkeit
Anlage 10a Bescheinigung Wählbarkeit-Direktwahl
Anlage 11 Aufstellungsversammlung
Anlage 11 Beiblatt.pdf
Anlage 11a Niederschrift Aufstellungsversammlung-Direktwahl
Anlage 12 Versicherung an Eides statt_Versammlung
Beiblatt zu Anlage 5 NKWO.xlsx
Beiblatt zu Anlage 11 NKWO.xlsx

 

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen