Im Flurbereinigungsverfahren Stapel, Landkreis Lüneburg wird nach § 63 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes mit Wirkung vom 23.11.2020, 00:00 Uhr, angeordnet. Mit diesem Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan Stapel vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen (§ 61 Satz 2 FlurbG).