Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)
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Leistungsbeschreibung
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (NachwV) am 01.02.2007 wurde das bisherige
Papierverfahren durch die elektronische Nachweisführung ersetzt. Hierdurch wird die elektronische Form für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten
(Abfallerzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger), die gefährliche Abfälle entsorgen und die hierüber Nachweise und Register
zu führen haben, zur Pflicht gemacht.
Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) - Niedersächsische Gewerbeaufsicht
Urheber