Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für die Einheitsgemeinde Amt Neuhaus . Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.
Sie möchten ein Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz (SGB IX) durchführen lassen und wissen nicht, welches Versorgungsamt bzw. welche Landessozialverwaltung für Sie örtlich zuständig ist? Hier finden Sie Hilfe.
www.pendlerportal.de