Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
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Leistungsbeschreibung
Bei bis zu 30-tägigen Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, benötigen Sie eine amtlich beglaubigte ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung der Arzneimittel (Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen).
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung