Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof
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Leistungsbeschreibung
Die gemeindlichen Friedhöfe sind insbesondere den verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.
Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:
- Bildhauerin/Bildhauer
- Steinmetzin/Steinmetz
- Gärtnerin/Gärtner
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport