Anerkennung von Prüfungs- und Bescheinigungseinrichtungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Leistungsbeschreibung
Zum Erwerb besonderer Kenntnisse als Voraussetzung für die Durchführung bestimmter Arbeiten an Geräten, die geregelte Stoffe enthalten, können Einrichtungen als kompetent anerkannt werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz