Befreiung oder Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer für Schwerbehinderte
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Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Fahrzeughalterinnen oder schwerbehinderte Fahrzeughalter können eine Steuerermäßigung um 50 % oder eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erhalten.
Urheber