Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieurinnen und Ingenieure
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Leistungsbeschreibung
Ingenieurinnen und Ingenieure, die in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen werden wollen, müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und aufrechterhalten.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr