Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele mit Gewinnmöglichkeit
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Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt eine Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr