Vermitteln und Beraten von Finanzanlagen durch ausländische Personen
Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Leistungsbeschreibung
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können Finanzdienstleistungen selbständig anbieten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr