Freiwilliger Wehrdienst Informationserteilung
Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Leistungsbeschreibung
Die Wehrpflicht ist seit 01.07.2011 bis auf Weiteres ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige Wehrdienst (FWD).
Seit dem 01.07.2011 bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern einen freiwilligen Dienst für die Dauer von bis zu 23 Monaten an.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
Rahmenbedinungen zum „Freiwilligen Wehrdienst“ auf den Seiten der Bundeswehr
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den regionalen Beratungsstellen der Bundeswehr.
Beratungsstellenfinder
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Urheber