Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe
Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Leistungsbeschreibung
Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
13.03.2018