Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Förderung
Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
- Siehe die veröffentlichten Förderrichtlinien
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare sind bei den zuständigen Stellen erhältlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie scih bitte an die zuständige Stelle.
Eventuelle Antragsfristen werden von den zuständigen Stelle veröffentlicht.
Was sollte ich noch wissen?
Mit einer Bewilligung eines Fördervorhabens wird grundsätzlich die ANBest-ELER für anwendbar erklärt. Abweichungen von der ANBest-ELER können individuell über den Zuwendungsbescheid verfügt werden, z. B. 25-jährige Zweckbindungsfristen in bestimmten Fördermaßnahmen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Die ANBest-ELER kann über nachstehenden Link heruntergeladen werden:
ANBest-ELER
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
13.07.2018