Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung mit Wertmarke
Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen wollen, benötigen ein Beiblatt, das mit einer Wertmarke versehen ist. Die Wertmarke enthält ein bundeseinheitliches Hologramm. Auf die Wertmarke werden eingetragen das Jahr und der Monat, von dem an die Wertmarke gültig ist, sowie das Jahr und der Monat, in dem ihre Gültigkeit abläuft.
Das Beiblatt mit der Wertmarke wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und dessen Außenstellen.
Voraussetzungen
- Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G oder aG), hilflos (Merkzeichen H) oder gehörlos ( Merkzeichen Gl) sind
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Die Beantragung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis kann formlos erfolgen.
Den Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes mit unentgeltlicher Wertmarke kann online über das Schwerbehindertenportal LS-Online gestellt werden.
Antragstellung über das Schwerbehindertenportal LS-Online
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Fachlich freigegeben am
18.09.2018