Behinderung
Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Leistungsbeschreibung
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung oder Krankheit die sich auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirkt, dann können Sie dies als Behinderung feststellen lassen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Fachlich freigegeben am
18.09.2018