Finanzdienstleister nach § 32 Kreditwesengesetz
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Leistungsbeschreibung
Finanzdienstleister sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.
Fachlich freigegeben durch
LeiKa