Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler
Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler) bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
keine