Die Gemeinde Amt Neuhaus ist Mitglied des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes (NDUV) für die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung.
Als Mitglied hat die Gemeinde dem NDUV Beiträge zu zahlen, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann.
Die Gemeinde wiederrum darf die gezahlten Beiträge auf alle Grundstückseigentümer innerhalb des Gemeindegebietes umlegen.
Grundlage dafür ist eine Satzung.