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Hochwasserschutz

Hochwasserschutz

Sückau

Für die Ortslage Sückau besteht derzeit kein ausreichender Hochwasserschutz.
Es besteht lediglich eine Verwallung linksseitig der Sude, die bis zur Straßenbrücke der L 232 in Richtung Brahlstorf reicht. In dieser Verwallung befindet sich ein Schöpfwerk, das das Grabensystem des Polders Sückau Ost bis zu einem bestimmten Wasserstand der Sude hochwasserfrei hält. Der Polder Sückau Ost kann bei höheren Wasserständen in der Sude geflutet werden. Das Wasser im Flutpolder steht dann in einigen Bereichen rechtsseits der L 232 in Richtung Brahlstorf bis an die Wohnbebauung heran.
 
Zwischen der Rögnitz und der Ortslage Sückau linksseitig der L 232 in Richtung Brahlstorf besteht überhaupt keine Verwallung/Deich. Der Wasserstand an der Bebauung ist direkt vom Wasserstand der Rögnitz abhängig. Bei einem Bemessungshochwasser NN + 10,60 m würde ein Großteil der Häuser im Wasser stehen, aber auch schon bei niedrigeren Wasserständen entsteht eine erhebliche Beeinträchtigung der Grundstücke in diesem Bereich.

Deshalb hat die Gemeinde Amt Neuhaus den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie als Grundlage für weitere Planungen beauftragt.

Hier gelangen Sie zur Machbarkeitsstudie für einen Hochwasserschutz im Bereich der Ortschaft Sückau.


Wehningen

Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz- Betriebsstelle Lüneburg (NLWKN) plant derzeit die Erhöhung und die Erweiterung des Wehrs Wehningen. Auch nach der Ertüchtigung des Wehrs besteht für die Ortslage Wehningen kein ausreichender Hochwasserschutz. Eine vollständige Hochwassersicherheit ist nur gegeben, wenn das bestehende Hochufer baulich angepasst wird.

Die Gemeinde Amt Neuhaus hat den NLWKN mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie zusammengetragenen Fakten zeigen deutlich, dass die Herstellung eines geeigneten Hochwasserschutzes für das betrachtete Gebiet unbedingt notwendig und sinnvoll ist.

Hier gelangen Sie zur Machbarkeitsstudie für einen Hochwasserschutz im Bereich Wehningen bis zur Landesgrenze M-V.

Resultierend aus dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie werden die Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung einschließlich Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Diese Planungsleistungen werden voraussichtlich im Mai 2022 abgeschlossen sein.