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Spielplätze

Spielplätze und Begegnungsstätten in der Gemeinde Amt Neuhaus

In der Gemeinde Amt Neuhaus gibt es insgesamt 4 Spielplätze für Kinder bis 14 Jahren sowie 2 Begegnungsstätten. Davon sind drei Spielplätze in Neuhaus sowie drei weitere in Kaarßen, Stiepelse und Tripkau zu finden.

Die Spielplätze an den Grundschulen in Neuhaus und Tripkau können nur außerhalb der Schulzeiten frei genutzt werden. Damit das derzeitige Angebot einen hohen Standard behält, werden die Spielplätze regelmäßig gereinigt und überprüft.



Die Nutzungsregeln sollen nicht nur Missnutzungen auf den Spielplätzen entgegenwirken, sondern sie dienen auch dem Schutz der Kinder und Jugendlichen und sollen deren Sicherheitsgefühl erhöhen:

Nutzungsregeln für alle in Amt Neuhaus zur Verfügung stehenden Spielplätze

  • Die Benutzung der Spielplätze liegt in eigener Verantwortung.
  • Alle Spielplätze in der Stadt und in den Ortsteilen sind für Kinder bis 14 Jahre bestimmt.
  • Kindern unter 6 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
  • Die Spielplätze auf den Schulgeländen dürfen nur außerhalb der Schulzeiten genutzt werden.
  • In den Ferien können sie ganztags genutzt werden.
  • Die Spielplätze können von 8.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, jedoch spätestens bis 22.00 Uhr genutzt werden.
  • Fahrradfahren ist verboten.
  • Fahrradhelme müssen beim Spielen an den Spielgeräten abgenommen werden.
  • Müll ist in den entsprechenden Mülleimern zu entsorgen.
  • Hunde bleiben außerhalb der Spielplätze.
  • Es ist verboten Alkohol zu trinken, Drogen zu nehmen oder Zigaretten zu rauchen.
  • Jede mutwillige Zerstörung von Spielgeräten wird zur Anzeige gebracht.

Bei Beschädigungen wenden Sie sich an:

Gemeinde Amt Neuhaus
Tel.: 038841 607-0