Das Grundgesetz in Artikel 3 besagt:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist der Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Amt Neuhaus und den Beschäftigten der Gemeindeverwaltung.
Meine Aufgabe ist:
- Die Frauenförderung
- Förderung der Vereinbarung von Familie und Beruf
- Hilfe bei Diskriminierung und Benachteiligung am Arbeitsplatz
- Aufdecken und Beseitigung von Ausgrenzung
Ich helfe bei:
- Konfliktsituationen in Beruf und Familie
- Wenn Sie sich wegen Ihres Geschlechts, Hautfarbe oder Religion benachteiligt fühlen
- Wenn sie nicht wissen, an welche Behörde oder Organisation Sie sich wenden können
- Wenn sie einfach einmal jemanden zum Zuhören brauchen
Durch die Teilnahme an den Sitzungen der Gremien und des Rates der Gemeinde Amt Neuhaus kann ich Belange und Interessen von Frauen und Mädchen in die politische Diskussion mit einbringen.
Sprechzeiten:
Jeden Montag von 10:00 – 12:00 Uhr in den Räumen des Büchereigebäudes in Neuhaus, Am Markt 5
Tel.: 038841 614688
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@amt-neuhaus.de