Ausschreibung:
Die Gemeinde Amt Neuhaus hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Ehrenamt der Gleichstellungsbeauftragten zu besetzen. Wenn Sie sich angesprochen fühlen und diese ehrenamtliche Aufgabe übernehmen möchten, senden Sie bitte Ihre Bewerungsunterlagen bis zum 14.08.2026 an die Gemeinde Amt Neuhaus.
Was bedeutet Gleichstellung?
Ganz konkret geht es darum, dass insbesondere Frauen nicht strukturell benachteiligt werden. Darüber hinaus das Ziel, das Familienleben, eventuelle Pflegearbeiten und das Berufsleben von Frauen und Männern besser miteinander in Einklang zu bringen, Frauen und Männern ein gleichermaßen selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Die Aufgaben sind u. a. der Abbau von Benachteiligungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer - eine gleichberechtigte Partnerschaft in Familie, Beruf und Gesellschaft. Durch die Teilnahme an den Sitzungen des Rates der Gemeinde Amt Neuhaus kann die/der Gleichstellungsbeauftragte ihre/seine Belange und Interessen in die politische Diskussion mit einbringen.
Was sind die Ziele?
Ziel ist es, auf kommunaler Ebene vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebens- und Arbeitsbereichen aufzuzeigen, fördernde Maßnahmen zu unterstützen, sowie Empfehlungen und Initiativen zur Beseitigung vorhandener Benachteiligungen zu erarbeiten.
Alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion oder Herkunft sollen Anerkennung erfahren und wertgeschätzt werden.
Sie/Er hinterfragt den Umgang mit Vielfalt in unserer Gemeinde und Ziel ist, stets Benachteiligung in der Arbeitswelt und in der Öffentlichkeit zu vermeiden.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Amt Neuhaus wenden,
• um Kontakt zu Vereinen, Institutionen, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ämtern u. a. gesellschaftlich relevanten Gruppen herzustellen
• um Projekte, Ausstellungen, Lesungen, Vorträge und Gesprächsrunden zu gleichstellungsrelevanten Themen zu konzipieren bzw. zu organisieren
• wenn sie oder er sich am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit aufgrund ihres/seines Geschlechts, und/oder der sexuellen Orientierung diskriminiert fühlt
• wenn Sie Anregungen zur Durchsetzung der Chancengleichheit haben
• wenn Sie Informationen über Gleichstellungsthemen erhalten wollen
"Stellen Sie Ihr Licht nicht unter einen Scheffel! Zeigen Sie, wie großartig Sie sind.“
Was sind die Aufgaben?
Die Aufgaben gliedern sich in interne und externe Bereiche:
• Zusammenarbeit mit Gremien in der Verwaltung
• Beratung der weiblichen und männlichen Beschäftigten der Kommune bei Verstößen gegen das Gleichstellungsgebot
• Einbringen geschlechterspezifischer Belange und Fragestellungen in Gremien der Verwaltung
• Beteiligung an Organisations- und Personalentscheidungen der Verwaltung
• ständige Mitarbeit in Gremien
• Förderung der regionalen Strukturen
• Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden, Organisationen auf regionaler Ebene
• Durchführung und Initiierung von Veranstaltungen und Projekten in unserer Gemeinde
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Herausgabe von Broschüren