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Schiedsamt

Schiedsamt in Amt Neuhaus

Sich vertragen ist besser als klagen!

Wer die Hand zur Versöhnung reicht, gibt damit zu erkennen, dass er bereit ist zu einem Neuanfang. Wer eine Einigung erreicht, ohne die Gerichte zu bemühen, hat sich und anderen geholfen.

Um Streitigkeiten zu klären und die Situation zu bereinigen, wird oft eine unabhängige Stelle benötigt. Dies muss aber nicht immer vor Gericht ausgetragen werden, denn ein erstrittenes Urteil führt nicht unbedingt zur Schlichtung des Streites bei. Weil es bei einem Vergleich keinen Sieger und keinen Besiegten gibt, ist ein Vergleich oftmals befriedender als ein Urteil.

Das Niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter bietet die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch eine Schiedsperson. Die Schiedsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Durch ihre Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen schaffen Schiedspersonen die Voraussetzungen dafür, dass sich die Parteien einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Ein abgeschlossener Vergleich, eine beiderseits akzeptierte Vereinbarung beendet den Streit.

Die Aufgaben des Schiedsamtes übernehmen jeweils zwei ehrenamtliche Schiedspersonen, welche vom Rat der Gemeinde Amt Neuhaus berufen und beim Amtsgericht vereidigt sind.
Jeder Schiedsfall wird vertraulich behandelt und führt zu einer individuellen Lösung des Konflikts.

Ihre Schiedspersonen der Gemeinde Amt Neuhaus erreichen Sie wie folgt:

Schiedsperson
Sylke Drobeck
Handy:  0179 4841884
E-Mail: SylkeDrobeck@gmx.de

Stellvertretende Schiedsperson
Liane Brusch
E-Mail: hl.brusch@web.de