Die Gemeinde Amt Neuhaus hat ein Leerstandskataster aufgestellt. Die Verwaltung hat hierzu in den Ortslagen des Gemeindegebietes Wohnraumleerstände erfasst und zunächst bei den Eigentümern angefragt, ob sie einer kostenlosen Veröffentlichung ihrer leerstehenden Wohnräume zustimmen würden.
Das lokale Leerstandskataster der Gemeinde Amt Neuhaus enthält nur Wohnraumleerstände, deren Eigentümer einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Die Teilnehmenden gehen keinerlei rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen ein. Alle nicht veröffentlichten Informationen der Anbieter werden streng vertraulich behandelt.
Es soll die Kontaktaufnahme zwischen Interessenten und Anbieter unterstützt werden, um damit den Leerständen in der Gemeinde Amt Neuhaus entgegenzuwirken.
Ein verbindlicher Leerstand und eine Vermietbarkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden und ist in jedem Fall mit dem Anbieter zu klären.
Wünschen Sie als Anbieter die Veröffentlichung Ihres leerstehenden Wohnraums oder haben Sie Interesse an einem angebotenen Wohnraum, melden Sie sich bitte beim nachfolgenden Ansprechpartner der Gemeinde Amt Neuhaus.
Ansprechpartner:
Gemeinde Amt Neuhaus
Fachbereich Bau
Frau Bettina Schnackenbeck
Tel.-Nr. 038841 607-29
E-Mail: bettina.schnackenbeck@amt-neuhaus.de
Hinweise
- Aus den Darstellungen im Leerstandskataster können keine mietrechtliche Ansprüche abgeleitet werden.
- Vertragsverhandlungen müssen Anbieter und Interessenten miteinander führen.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit
- Das Leerstandskataster wird regelmäßig aktualisiert, es kann jedoch nicht tagaktuell sein.
Hier gelangen Sie zum: Leerstandskataster (externer Link)
Hier gelangen Sie zur: Bedienungsanleitung Leerstandskataster
Hier gelangen Sie zum: Erfassungsbogen für anzubietenden Wohnraum