Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst unter anderem die Beteiligung der „Öffentlichkeit“, das heißt der Bürgerinnen und Bürger (gem. § 3 BauGB) sowie der „Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ (gem. § 4 BauGB).
Im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren sind die „Öffentlichkeit“ sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dazu aufgerufen, ihre Stellungnahmen und Anregungen zur Planung vorzubringen, um eine ausreichende Berücksichtigung aller das Plangebiet berührenden Aspekte zu gewährleisten. Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die letztlich der Rat der Gemeinde Amt Neuhaus entscheidet.
Gemäß § 4a BauGB können bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden. Soweit der Entwurf des Bauleitplans und die Begründung in das Internet eingestellt werden, können die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Mitteilung von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Internetadresse eingeholt werden. Diese Möglichkeit der „Online-Beteiligung“ zielt somit ausschließlich darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen und den Service zu verbessern, ohne die Mitwirkungsmöglichkeiten an der kommunalen Bauleitplanung zu verringern.
Mit Hilfe dieser Plattform soll die Möglichkeit zur Online-Beteiligung sowohl für die von der Planung betroffene Öffentlichkeit als auch für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt werden.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in alle aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitpläne der Gemeinde Amt Neuhaus zu nehmen: