Rechtsgrundlage für die Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB) - ein Bundesgesetz.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (F-Plan) und der Bebauungsplan (B-Plan). Beide Pläne - sogenannte Bauleitpläne - werden von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit aufgestellt. Sie bestehen im Allgemeinen aus einer Planzeichnung, einer Begründung sowie einem Umweltbericht.
Planungsträger für die Bebauungspläne (B-Plan) ist die Gemeinde. Sie ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung verantwortlich. Der Flächennutzungsplan als übergeordneter Plan fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Gemeinde.
Verfahren
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das BauGB detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung der Gemeinde zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Flächennutzungspläne
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) umfasst das ganze Gemeindegebiet. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Nutzungen in allgemeiner Form dar, zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen), Verkehrsflächen oder Grünflächen. Zuständig ist die Gemeinde.
Der F-Plan wird vom Rat beschlossen, ist bindend für Behörden und andere öffentliche Planungsträger (etwa Straßenbaubehörden oder Stromversorger) und bildet den Rahmen für die Bebauungspläne, die daraus konkreter entwickelt werden. Er ist nicht unmittelbar verbindlich für den einzelnen Bürger.
Flächennutzungspläne müssen genehmigt werden. Zuständige Genehmigungsbehörde für die Gemeinde Amt Neuhaus ist der Landkreis Lüneburg. Im Geoportal des Landkreises Lüneburg (externer Link) kann in die Flächennutzungspläne der Gemeinde Amt Neuhaus Einsicht genommen werden. Gehen Sie hierzu im Geoportal bei der "Karten- und Themenverwaltung" auf die Rubrik "zuschaltbare Themen" und hier im weiteren Verlauf auf "Bauen & Planen" - "Flächennutzungspläne" – "Gemeinde Amt Neuhaus".
Bebauungsplan
Für den Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan (B-Plan). Zuständig hierfür sind die Gemeinden. Er enthält verbindliche konkrete Festsetzungen, die jedes einzelne Grundstück betreffen. Dies sind etwa die zulässige Art der erlaubten Bebauung (z.B. Wohnen oder Gewerbe) oder die zulässige Dichte der Bebauung, die Höhe der Bebauung oder auch die Art der Gestaltung. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherren ist zweifach: Einerseits gibt der B-Plan die einzelnen Baugrundstücke „zur Bebauung frei“, anderseits enthält der B-Plan die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Der Bebauungsplan wird vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen und wird damit verbindliches Ortsrecht. Eine Genehmigungspflicht besteht für Bebauungspläne im Allgemeinen nicht.
Im Geoportal des Landkreises Lüneburg (externer Link) kann Einsicht in die Bauleitplanung der Gemeinde Amt Neuhaus genommen werden.
Gehen Sie hierzu im Geoportal bei der "Karten- und Themenverwaltung" auf die Rubrik "zuschaltbare Themen" und hier im weiteren Verlauf auf "Bauen & Planen" - "Flächennutzungspläne" – "Gemeinde Amt Neuhaus" bzw. "Bebauungspläne" – "Gemeinde Amt Neuhaus".
Nachfolgend besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Bauleitpläne der Gemeinde Amt Neuhaus zu nehmen, die in Kraft getreten sind.