Ansprechpartner & mehr

Infos für Bauherren

Ein Leitfaden mit Ansprechpartnern für Bauherren

Beglaubigter Lageplan
Den für den Bauantrag erforderlichen beglaubigten amtlichen Lageplan erhalten Sie beim

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel. 04131 8545111

oder bei jedem öffentlichen bestellten Vermessungsingenieur, z.B.

Vermessungsbüro Mellentin
Ostpreußenring 1
21339 Lüneburg
Tel. 04131 408689-0

oder

Vermessungsbüro Kiepke & Riemann
Stadtkoppel 2
21337 Lüneburg
Tel. 04131 87204-0

Darüber hinaus bieten die obengenannten folgenden Service an:
•    Vermessung von Grundstücken
•    Vermessung und Absteckung von Gebäuden
•    Lagepläne und Planungsunterlagen

Bauantrag / Bauanzeige
Für Baugenehmigungsverfahren ist der Landkreis Lüneburg zuständig.

Auszug aus dem Bebauungsplan
Einen Auszug aus dem Bebauungsplan erhalten Sie bei der Gemeinde Amt Neuhaus - Tel. 038841 607-17 oder im Geoportal des Landkreises Lüneburg (externer Link).

Bezirksschornsteinfeger
Für die Abnahme Ihrer Heizungsanlage sind die Schornsteinfeger zuständig. Ihren zuständigen Schornsteinfeger finden Sie hier (externer Link).

Elektrizitätsversorgung
Den Antrag auf Anschluss an die Elektrizitätsversorgung stellen Sie bei der WEMAG, Obotritenring 40, 19053 Schwerin, Tel. 0385 7552755.

Trinkwasserversorgung
Den Antrag auf Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung stellt Ihr Installateur beim Wasserbeschaffungsverband Elbmarsch (WBV). Den Antrag erhalten Sie beim WBV, bei der Gemeinde Amt Neuhaus oder über das Internet. Einzureichen ist der Antrag bei der Gemeinde Amt Neuhaus. Ansprechpartner ist Herr Panz, Tel. 038841 607-28. Das Bauamt leitet den Antrag nach Abgabe einer Stellungnahme an den WBV weiter.

Abwasserbeseitigung
Ist ein Grundstück an die öffentlich zentrale Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen, können Sie sich im Bauamt der Gemeinde Amt Neuhaus informieren. Ansprechpartner ist Herr Panz, Tel 038841 607-28.
Hier finden Sie den Entwässerungsantrag der Gemeinde Amt Neuhaus.
Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie von der Gemeinde Amt Neuhaus eine Entwässerungsgenehmigung.

Liegt Ihr Grundstück im dezentralen Entsorgungsbereich ist für die Abwasserbeseitigung eine Kleinkläranlage herzustellen und zu betreiben, in Ausnahmefällen auch eine Sammelgrube.
Welche Grundstücke dazu gehören, ist in der Satzung der Gemeinde Amt Neuhaus zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke (interner Link, unter Fachbereich III - Bau) gemäß § 96 Abs. 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes geregelt.

Zuständig ist der Landkreis Lüneburg, Fachdienst Umwelt, Horst-Nickel-Str. 4, 21337 Lüneburg, Tel. 04131 26-0.

Abfallbehälter
Die Bestellung von Abfallbehältern nehmen Sie bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft (GFA-Lüneburg) - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gkAöR), Adendorfer Weg 7, 21357 Bardowick, Tel. 04131 9232-0 vor.

Nach dem Einzug
Sobald Sie eingezogen sind, melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Amt Neuhaus an bzw. um.