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Förderprogramm Perspektive Innenstadt

Förderprogramm Perspektive Innenstadt

 

Sofortprogramm Perspektive Innenstadt

Reaktion auf die Folgen der Pandemie

Niedersachsen unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Pandemiefolgen in den Innenstädten. Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ umfasst 117 Millionen Euro aus der EU-Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und soll Kommunen dabei unterstützen, ihre Innenstädte mit auf die Situation vor Ort zugeschnittenen Konzepten zukunftssicher aufzustellen. 207 Städte und Gemeinden haben vom 17. Juni bis zum 15. Juli Anträge beim Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gestellt – und alle konnten positiv beschieden und in das Sofortprogramm aufgenommen werden. Mit nach Einwohnerzahl gestaffelten Budgets zwischen 345.000 und 1,8 Millionen Euro werden die Kommunen nun befähigt, kurzfristig neue Projekte und Konzepte für ihre Innenstädte umzusetzen. Weitere Infos zum Programm finden Sie unter Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ (externer Link: Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Landesentwicklung).

Die Stadt Bleckede und die Gemeinde Amt Neuhaus haben zur Beantragung des Budgets einen Kommunalverbund gebildet, um die erforderliche Mindest-Einwohnerzahl zu erreichen.

Die Stadt Bleckede hat in diesem Kommunalverbund mit der Gemeinde Amt Neuhaus am 6. August 2021 beim Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung einen Antrag auf Bewilligung eines virtuellen Fördermittel-Budgets aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ im Rahmen von REACT EU gestellt. Aufgrund der Gesamt-Einwohnerzahl wurde der Kommunalverbund dem Cluster 4 zugeordnet und hat mit Bescheid vom 7. September 2021 ein virtuelles Budget in Höhe von insgesamt 345.000 Euro gewährt bekommen, das im Frühjahr 2022 auf 355.000 Euro angehoben wurde.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Neuhaus hat am 09. Dezember 2021 beschlossenen, Maßnahmen mit kalkulierten Gesamt-Projektkosten in Höhe von rund 160.000 Euro umzusetzen. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 10%.

Seit dem 18. Oktober 2021 sind die Einzelprojekte bei der NBank zu beantragen. Die eingereichten Projektanträge werden geprüft, anschließend beschieden und auf das oben genannte virtuelle Budget angerechnet. Die Frist zur Antragstellung lief am 30. Juni 2022 ab. Die bewilligten Maßnahmen sind bis zum 31. März 2023 umzusetzen und anschließend abzurechnen. Der vom Fördermittelgeber festgesetzte vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der 17. Juni 2021, sodass einzelne Projekte bereits begonnen wurden.