Das Niedersächsische Klimagesetz verpflichtet gemäß § 17 NKlimaG alle niedersächsischen Kommunen von 2022 an zur regelmäßigen Energieberichterstattung.
Die folgenden Aufstellungen geben einen Überblick über die Verbräuche der Gemeinde Amt Neuhaus und werden fortlaufend weiter geführt.