Zuständig für die Durchführung des Fundrechts ist das Ordnungsamt der Gemeinde Amt Neuhaus. Laut § 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht Anzeigepflicht über den Fund. Diese Anzeige ist Voraussetzung für den Ersatz der Aufwendungen des Finders.
Vordrucke
Meldung über das Auffinden von Hauskatzen
Allgemeine Fundtieranzeige
Mit dem Tierheim Lüneburg gGmbH hat die Gemeinde Amt Neuhaus eine Vereinbarung geschlossen, dass dieses die Fundtiere aus unserem Gemeindegebiet aufnimmt. Sie können sich auch gerne direkt an das Tierheim wenden:
Tierheim Lüneburg gemeinnützige Gesellschaft mbH
Bockelmannstraße 3
21337 Lüneburg
Tel. 04131 82424
Öffnungszeiten Tierheim Lüneburg
Montag |
14:00 - 16:30 Uhr |
Dienstag |
geschlossen |
Mittwoch |
14:00 - 16:30 Uhr |
Donnerstag |
geschlossen |
Freitag |
14:00 - 16:30 Uhr |
Samstag |
14:00 - 16:30 Uhr |
Sonntag |
geschlossen |