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Rundfunkgebühren - Befreiung oder Ermäßigung

Die Rundfunkanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, mit ihren Programmen täglich möglichst viele Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Um dies unabhängig erfüllen zu können, sichert der Rundfunkbeitrag die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird von allen Beteiligten geleistet.

Eine Befreiung oder Ermäßigung von Rundfunkgebühren kann online beantragt werden.

Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Hier können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen (externer Link)