Durch die Gemeinde Amt Neuhaus werden zur Deckung ihres Finanzbedarfs eine Reihe von Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) erhoben.
Die dafür notwendigen Regelungen sind in den entsprechenden Satzungen niedergeschrieben. Diese werden bei Erlass bzw. Änderung ortsüblich bekannt gemacht, so z.B. durch zeitlich befristete Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde, im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg oder auf der Internetseite der Gemeinde Amt Neuhaus. Zusätzlich sind die Satzungen auch in der Verwaltung einsehbar.
Zu einigen Abgaben erhalten Sie nachfolgend genauere Informationen: