Es fallen Gebühren nach Nr. 1110 des Kostenverzeichnisses (Anlage) zum Justizverwaltungskostenordnunggesetz (JVKostG) an.
Gebühr: 150,00 Euro
Gebühr für die Registrierung einer weiteren "qualifizierten Person".
Gebühr: 75,00 Euro
Gebühr für den Widerruf oder die Rücknahme der Registrierung.
Gebühr: 150,00 Euro
Gebühr für die Registrierung. Hiervon ist bei der Registrierung einer juristischen Person auch die gleichzeitige Eintragung einer "qualifizierten Person" abgegolten.