Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 12.09.2021
Alle fünf Jahre werden in Niedersachsen die Ratsfrauen und Ratsherren in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, die Kreistagsabgeordneten und die Regionsabgeordneten sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte für die rund 2.150 kommunalen Vertretungen gewählt. Die aktuelle Wahlperiode hat am 01. November 2016 begonnen und wird am 31. Oktober 2021 enden. Somit sind für die folgende Wahlperiode vom 01. November 2021 bis zum 31. Oktober 2026 allgemeine Neuwahlen erforderlich, die laut Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung am 12. September 2021 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr stattfinden werden.
Wir möchten Sie gerne auf die neue Website der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung aufmerksam machen. Hier wird vieles einfach erklärt. (externer Link) Insbesondere Erstwählerinnen und Erstwähler finden dort unter dem Motteo "Demokratie lebt von dir" ein übersichtliches Webangebot mit fundierten und verständlichen Informationen zur Kommunalwahl.
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntgabe des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertreterin
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung zur Kommunalwahl 2021
Aufforderung der Parteien und Wählergruppen zum Vorschlag von Wahlausschussmitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern und Mitglieder des Wahlvorstandes
Änderung der Wahlbekanntmachung der Wahlleitung - Unterschriften für Wahlvorschläge
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses
Bekanntmachung - 1. Sitzung des Wahlausschusses am 03.08.2021 (Zulassung der Wahlvorschläge)
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Öffentliche Bekanntmachung über das Wahlergebnis der Kommunalwahl 2021
Vordrucke
Anlage 5 - Wahlvorschlag blanko
Anlage 7 - Bescheinigung Wahlrecht
Anlage 8 - Zustimmungserklärung
Anlage 9 - Zustimmungserklärung EU
Anlage 10 - Bescheinigung Wählbarkeit
Anlage 11 - Niederschrift Aufstellungsversammlung
Anlage 12 - Versicherung an Eides statt
Falls das Formblatt 6 für Unterstüzungsunterschriften notwendig ist, wird dieses separat und gesiegelt vom Wahlleiter ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen
Homepage Niedersächsische Landeswahlleiterin (externer Link)
Leitfaden für Wahlvorschlagsträger zur Kommunalwahl 2021
Hinweise zur Auslegung der COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung
Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems (Informationen derNiedersächsischen Landeswahlleiterin)
Erlass der Nds. Landeswahlleiterin vom 13.07.2021 "Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am 12.9.2021"