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Haushalt/Finanzen

Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist geregelt, dass die Kommunen ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen haben, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Zudem ist sie wirtschaftlich und sparsam zu führen.

Die Gemeinde Amt Neuhaus hat ab dem Jahr 2009 auf das sog. doppische Buchungswesen umgestellt. Seit dem schafft die Gemeinde es nicht einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und damit die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern. Auch schon vor 2009 musste die Gemeinde Jahr für Jahr Fehlbeträge vortragen, die im Jahr 2016 mit rund 17,8 Mio. € und einer Verschuldung von 24,8 Mio. € (8,15 Mio. € Investitionskredite und 16,7 Mio. € Liquiditätskredite) ihren Höhepunkt erreichten. Die Unterzeichnung einer sog. Stabilisierungshilfe/-vereinbarung und die Umsetzung „schmerzender“ Maßnahmen war der einzige Ausweg aus der zu diesem Zeitpunkt drohenden Überschuldung.

Im Jahr 2019 wurde die Stabilisierungsvereinbarung durch eine Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft ergänzt. Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, dem Landkreis Lüneburg, dem Amt für regionale Landesentwicklung und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hat zum Ziel, die Haushaltslage der Gemeinde Amt Neuhaus nachhaltig zu stabilisieren, den inzwischen eingetretenen Unterhaltung- und Investitionsrückstau entgegen zu wirken und auch die Potenziale für eine selbsttragende Entwicklung zu erschließen.

In den letzten Jahren hat die Gemeinde Amt Neuhaus mehrere Millionen vom Land Niedersachsen zum Abbau der aufgelaufenen Verschuldung erhalten. Viele Maßnahmen konnten begonnen und zum Teil auch endlich abgeschlossen werden. Auch weiterhin werden Hilfen fließen müssen, die es der Gemeinde aber ermöglichen ihre Aufgaben zu erfüllen, einen Großteil an Unterhaltungsmaßnahmen umzusetzen und die Fehlbeträge nach und nach abzubauen.

Auch die Gemeinde Amt Neuhaus muss weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Entschuldung leisten, der die Gemeinde auch in den kommenden Jahren noch begleiten wird. Es ist bereits viel geschafft und es wurden Maßnahmen umgesetzt, die seitens der Bevölkerung nicht immer auf Zustimmung gestoßen sind. Viele Pflichtaufgaben müssen bewältigt werden und auch viele so genannte freiwillige Leistungen kann die Gemeinde Amt Neuhaus nur so beibehalten. Gerade die Unterstützung der Vereine und die Jugendarbeit in allen Bereichen hat für die Gemeinde oberste Priorität.

Die jährlich aufzustellende Haushaltssatzung mit ihrem Haushaltsplan schafft den notwendigen Rahmen für die Aufgabenerfüllung. Hierin werden im Ergebnishaushalt alle Erträgen und Aufwendungen zusammengestellt. Außerdem gehört ein Finanzhaushalt dazu, der vor allem Investitionen und deren Deckung berücksichtigt. Weitere Bausteine sind geplante Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen. Die Gemeinde Amt Neuhaus ist zudem verpflichtet ein Haushaltssicherungskonzept zu schreiben und jährlich anzupassen.

Einen umfänglichen Überblick über die Gemeindefinanzen erhalten Sie aus den unten angefügten Haushalten. Zudem werden die Jahresabschlüsse der Gemeinde hier für interessierte Bürger/innen zur Verfügung gestellt. Scheuen Sie nicht bei Fragen einfach anzurufen.