Die Gemeinde Amt Neuhaus liegt als einzige Gemeinde Deutschlands vollständig innerhalb eines Biosphärenreservates. Wie in allen Biosphärenreservaten wird auch hier im Biosphärenreservat Niedersächsischen Elbtalaue angestrebt, die Naturschutzbelange durch eine dreistufige Zonierung des Gebiets mit den Ansprüchen der Anwohner an eine gute wirtschaftliche Entwicklung zu vereinbaren: In der Entwicklungszone, die 366 km² umfasst, gibt es nur relativ geringe Naturschutzvorgaben. Die wirtschaftliche Entwicklung steht hier im Vordergrund. Die Pflegezone mit einer Fläche von 191 km² hat den Status eines Naturschutzgebiets, in dem die Erhaltung und Entwicklung naturnaher bzw. kulturhistorisch gewachsener Lebensräume Vorrang hat. Eine angepasste, wenig intensive Landwirtschaft spielt hier eine wichtige Rolle, um die durch menschliche Kultivierung geprägten, häufig sehr artenreichen Wiesen und Weiden in ihrem typischen Zustand zu erhalten. In der Kernzone schließlich, die eine Fläche von 10 km² einnimmt, wird komplett auf eine menschliche Nutzung verzichtet. Hier gilt das Motto: „Natur Natur sein lassen“.
Die Niedersächsische Elbtalaue ist Teil des länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe, das seit 1997 besteht und auch Anteile an den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hat. In Ergänzung zu den Vorgaben der UNESCO regelt in Niedersachsen seit dem Jahr 2002 ein eigenes Gesetz die Aufgaben, Organisationsstrukturen und Schutzbestimmungen im Biosphärenreservat. Die Biosphärenreservatsverwaltung mit Sitz in Hitzacker ist für die Einhaltung der Naturschutzbestimmungen, für Informations- und Bildungsangebote sowie für die Förderung der nachhaltigen Regionalentwicklung zuständig.
Hier geht es zur Internetseite der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue (externer Link)